Verhaltensvereinbarung

 

 

Die Verhaltensvereinbarung der HAK & HAS Oberndorf steckt den Rahmen des menschlichen Umgangs miteinander ab.

 

Unser Code of Behaviour ist Teil unserer Schulkultur und gilt nicht nur für unsere SchülerInnen sondern für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

 

UNSERE SCHULE  =  UNSER ARBEITSPLATZ  =  TEIL UNSERES LEBENS

 

  1. Unsere Schule ist Teil unseres Lebens(t)raums – Wir wollen hier in erster Linie arbeiten, uns bei unserer Arbeit aber auch wohlfühlen!
  1. Wir ALLE tragen eine Verantwortung dazu bei, dass die HAK & HAS Oberndorf als Arbeitsplatz und Lebensraum funktionieren kann.
  1. Wir benehmen uns an diesem Ort und auch bei Veranstaltungen außerhalb der Schule stets so, wie wir auch von anderen behandelt werden wollen:
    höflich, respektvoll, rücksichtsvoll und wertschätzend.
  1. Wir verhalten uns so, wie es im Regelfall auch von Unternehmen gefordert wird.
  1. Wir ALLE tragen dazu bei, dass sich der Einzelne wohlfühlt, damit es uns allen gut geht.

 

 Hausordnung (Verhaltensvereinbarung)

 

 

1. Grundlegende Prinzipien

 

Wir wollen an unserer Schule eine angenehme Arbeitsatmosphäre schaffen, in der sich jeder nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten einbringen sollte. Dazu ist es aber nötig, dass wir als Schulgemeinschaft (LehrerInnen und SchülerInnen und das Personal) uns auf einen Minimalkonsens einigen.

 

Da wir jedem Einzelnen so viel Freiheit wie möglich zugestehen möchten, ist es im Sinne der Gemeinschaft notwendig, dass wir einige Regeln einhalten. Die vorliegende Verhaltensvereinbarung wurde im Konsens der Schulpartner erstellt. Sie enthält keine ewig gültigen Normen, sondern kann bei Bedarf jederzeit aktualisiert werden.

 

Ziel dieser vorliegenden Verhaltensvereinbarung ist es, zu verdeutlichen, dass jeder in unserem Haus für das Gelingen dieser Vereinbarungen verantwortlich ist, unter denen wir miteinander arbeiten, reden, Aufgaben lösen und Probleme bewältigen. 

 

2. Miteinander umgehen

 

Um ein positives Schulklima zu ermöglichen, bemühen wir uns

 

*      respektvoll miteinander umzugehen und auf diskriminierende Äußerungen zu verzichten.

*      um eine konstruktive Gesprächskultur.

*      auf den Unterrichtsbetrieb Rücksicht zu nehmen.

*      durch höfliches Verhalten (z.B. Grüßen) unsere gegenseitige Wertschätzung auszudrücken.

*      diese Vereinbarung auch bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen einzuhalten.

 

3. Ordnung im Haus

 

Um die Schule ordentlich und sauber zu halten, werden wir

 

*      für einen bestimmten Zeitraum Klassenordner bestimmen. Es ist jedoch Aufgabe der Klassengemeinschaft, diese bestmöglich zu unterstützen bzw. zu entlasten.

*      auf Müllvermeidung und Mülltrennung achten.

*      die Böden sauber halten, deshalb tragen wir in allen Räumen geeignete Hausschuhe mit rutschfester (wasserdichter) Sohle.

*      die Sessel und die Ordnungskisten nach der letzten Stunde im Klassenraum auf die Tische stellen und den Boden von Taschen, Büchern etc. freihalten, um dem Reinigungspersonal die Bodenreinigung zu ermöglichen.

*      die Straßenschuhe in die Spinde stellen.

*      Beschädigungen und Beschmutzungen von Einrichtungsgegenständen, Wänden usw. vermeiden und diese dem Klassenvorstand oder dem Schulwart zu melden.

*      unsere Bankfächer und Klassenregale regelmäßig auf- bzw. ausräumen.

*      beim Verlassen der Klasse die Fenster schließen und das Licht ausschalten.

*      Mopeds und Fahrräder an den dafür von der Schule vorgesehenen Plätzen abstellen.

*      die Schule nach Unterrichtsende am Nachmittag rechtzeitig verlassen, damit die Reinigung problemlos durchgeführt werden kann.

 

Die Schule übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl von Privateigentum.

 

Ich erlaube meinem Sohn / meiner Tochter für die Dauer des Besuchs der BHAK/BHAS Oberndorf, sich vor oder nach der geschlossenen Unterrichtszeit bzw. zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht auf meine Haftung und Gefahr in der Schule aufzuhalten. In dieser Zeit ist keine Aufsicht eingerichtet. Zudem erlaube ich meinem Sohn / meiner Tochter, das Schulgebäude in Pausen, nur mit Zustimmung des unterrichtenden oder aufsichtsführenden Lehrers, und in den Freistunden zu verlassen.

 

4. Verhalten im Unterricht

 

Damit wir alle aktiv und interessiert am Unterricht teilnehmen können, ist es uns wichtig

 

*      das Unterrichtsgeschehen durch Mitarbeit, Mitgestaltung und Verlässlichkeit zu fördern.

*      den Unterricht pünktlich zu beginnen.

*      die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzunehmen und sorgsam damit umzugehen.

*      die Regelungen in den Funktionsräumen zu beachten.

*      dem Sekretariat Bescheid zu geben, wenn eine LehrerIn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse ist.

*      keine Benutzung störender Gegenstände (Handy…) während des Unterrichts.

*      In allen Unterrichtsräumen ist das Handy während der Unterrichtszeit auf Flugmodus zu stellen oder auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Das Mobiltelefon darf nur nach ausdrücklicher Aufforderung der Lehrkraft im Unterricht verwendet werden.

*      Störende Gegenstände sind dem Lehrer, auf dessen Aufforderung, auszuhändigen. Diese werden am Ende des Unterrichtstages auf Verlangen wieder ausgefolgt.

*      Das Handy ist zu Stundenbeginn im Handyhotel bei der eigenen Katalognummer zu positionieren und kann am Ende der Unterrichtsstunde wieder entnommen werden.

 

5. Teilnahme am Unterricht und bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen

 

Um einen effizienten Unterricht zu gewährleisten, werde ich

 

*      zum Unterricht und zu den Schulveranstaltungen in einer dem Anlass entsprechenden Kleidung erscheinen. Diese soll dem Geschäftsleben in wirtschaftlichen Berufen entsprechen.

*      nur aus wichtigen Gründen um das Fernbleiben vom Unterricht ansuchen. Arztbesuche, Führerscheinprüfungen und dergleichen sollen nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

*      bei gerechtfertigter Verhinderung am Unterricht (z.B. Krankheit) ohne Aufschub eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes bringen.

*      ein ärztliches Zeugnis vorlegen – falls verlangt.

*      Ansuchen um eine über einen Tag hinausgehende Erlaubnis zum Fernbleiben rechtzeitig und schriftlich über den KV beim Schulleiter einbringen.

*      Ich darf in Pausen und Freistunden zur Erholung und zum Kauf/zur Einnahme eines Mittagessens das Schulgebäude verlassen, muss anschließend wieder pünktlich am Unterricht teilnehmen.

 

Ich werde davon in Kenntnis gesetzt,

 

*      dass ein Schüler/eine Schülerin, der/die länger als eine Woche vom Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen, und es nach schriftlicher Aufforderung nicht binnen einer weiteren Woche entschuldigt, vom Schulbesuch als abgemeldet gilt.

*      Befreiungen so schnell wie möglich vorgelegt werden müssen. Bei Turnbefreiungen für einen kürzeren Zeitraum und Schonungen besteht Anwesenheitspflicht, außer ich werde vom Turnlehrer ausdrücklich entlassen.

*      dass das Plakatieren und Verteilen von Schriften nur mit Erlaubnis der Schulleitung gestattet ist.

*      dass jede Änderung der Wohnadresse bzw. der Telefonnummer sowie sonstige Veränderungen, die für die Schule relevant sind, dem Klassenvorstand mitzuteilen sind.

 

6. Umwelt- und gesundheitsbewusstes Verhalten

 

Da uns unsere Gesundheit und ein verantwortungsbewusstes Verhalten unserer Umwelt gegenüber wichtigen Anliegen sind, werde ich

 

*      keine Gegenstände mitführen bzw. verwenden, die die Sicherheit und die Gesundheit gefährden oder den Schulbetrieb stören

*      das Verbot des Alkoholkonsums in der Schule und bei Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen einhalten.

*      in den Pausen die Schule nicht verlassen um zu rauchen.

 

Ich werde davon in Kenntnis gesetzt, dass:

 

*      für Jugendliche unter 16 Jahren ein striktes Alkohol- und unter 18 Jahren Rauchverbot besteht.

*      Unfälle von SchülerInnen auf dem Weg von und zur Schule unverzüglich der Schule zu melden sind, damit allfällige Ansprüche an die gesetzliche Schüler-Unfall-Versicherung bei der AUVA gewahrt werden.

 

7. Bild-/Film- und Tonaufnahmen, Diplomarbeiten, Projektarbeiten, Schulhomepage, Newsletter…

 

*      Da im Unterricht der BHAK/BHAS Oberndorf und im Rahmen von schulischen Aktivitäten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit SchülerInnen sowie Projektarbeiten erstellt werden, bin ich damit einverstanden, dass die Ergebnisse dieser Aktivitäten (Bild-, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen sowie Projektarbeiten), auf denen meine Tochter / mein Sohn bzw. ich zu erkennen ist/bin, im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für schulische Zwecke, insbesondere in Publikationen wie Schülerzeitung, Jahresbericht, Schulchronik, Homepage, Newsletter der Schule, Projekthomepage, Tage der offenen Tür, Videofilmen, Multimediaproduktionen usw. der Schule veröffentlicht werden.

*      Bei Interesse an einer Projektarbeit ermächtige ich die Schule, diese Arbeit bei Anfrage anderen Schulen und Institutionen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

*      Ich bin damit einverstanden, dass mein Name und mein Bild bzw. Name und Bild meiner Tochter/meines Sohnes auf der Homepage der BHAK/BHAS Oberndorf aufscheinen.

*      Ich bin einverstanden, dass mögliche Prüfungseinteilungen auf der Homepage veröffentlicht werden.

 

8. Benützung der Schulbibliothek

 

*      Die Benützung der Bibliothek ist – außer im Rahmen des Unterrichts – nur während der Öffnungszeiten möglich. In ganz besonders dringenden Fällen wendet euch an den Bibliotheksleiter.

*      Die Entlehndauer beträgt maximal vier Wochen. Verlängerungen der Ausleihe bewilligt der Bibliotheksleiter.

*      Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes gelten natürlich auch für alle Medien der Schulbibliothek.

*      Als Benützer trage ich die Kosten für den Ersatz beschädigter bzw. nicht zurückgebrachter Medien

*      Mit der Entlehnung akzeptiere ich diese Richtlinien und verpflichte mich zu deren Einhaltung

*      Weitere Hinweise (Öffnungszeiten, Mediensuche und Ausleihe per PC, Wo-finde-ich-Was usw.) gibt’s in der Bibliothek.

 

9. Teilbereich EDV

 

Die BHAK und BHAS Oberndorf bemüht sich ihren SchülerInnen die bestmögliche Ausbildung im Bereich Informationstechnologie und EDV zu bieten. Zu diesem Zweck steht eine hochwertige EDV-Ausstattung in fünf Computerräumen und dem BWZ für die SchülerInnen zur Verfügung.

 

*      Außerhalb des regulären Unterrichts werden die Funktionsräume versperrt.

*      Alle von der Schule installierten Programme können auf den Computern benutzt werden.

 

Verboten ist dagegen das Herunterladen und Installieren jeglicher Software (auch Spiele) ohne ausdrückliche Genehmigung durch den zuständigen EDV-Lehrer oder einen Netzwerkadministrator. Up- und Download von nicht zum Unterricht gehörenden Dateien in das öffentliche S- Laufwerk sind verboten, ebenso das Uploaden fremder Dateien auf die Schulhomepage. Unerlaubtes Installieren von Software kann zur Beschädigung des Betriebssystems der Computer führen, für dadurch entstehende Schäden ist der Schüler bzw. dessen Eltern haftbar. SchülerInnen dürfen im Schulnetzwerk ausschließlich den ihnen zugewiesenen Benutzeraccount verwenden.

 

Der Speicherplatz pro SchülerIn wird begrenzt. Ausnahmen sind aus unterrichtsbezogenen Gründen möglich und beim Netzwerkadministrator zu beantragen.

 

*      Die Verwendung von mobilen WLAN-Hotspots, die eine Verbindung zum Schulnetzwerk haben, ist verboten.

*      Allenfalls gesondert bekannt gemachte Regeln für die Benutzung der Computerräume (Raumordnungen) sind ebenfalls einzuhalten.

*      Die SchülerInnen werden gebeten, auftretende Probleme in den Computerräumen umgehend dem Netzwerkadministrator oder dem zuständigen EDV-Lehrer zu melden, damit diese behoben werden können.

*      Das Essen und Trinken in den EDV-Räumen verboten ist.

*      Verstöße gegen die Vereinbarungen im Teilbereich EDV können zur Sperre des Computeraccounts außerhalb der Unterrichtszeit und zu Schadenersatzforderungen führen.

 

10. Was ist, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden?

 

Es gehört zur Atmosphäre unserer Schule, dass wir versuchen, Probleme oder Fehlverhalten in Gesprächen mit den Betroffenen zu klären. Trotzdem kann es sein, dass bei wiederholten oder schwer wiegenden Verstößen gegen unsere Vereinbarungen entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen:

 

*      Durch die Klassengemeinschaft mit dem Klassenvorstand/Lehrer festgelegte Erziehungsmittel, wie z. B. Tätigkeiten im Klassenraum…

*      Nachholen versäumter Pflichten.

*      Beseitigung vorsätzlich hervorgerufener Beschädigungen oder Verschmutzungen.

*      Aufforderung oder Zurechtweisung durch Lehrer bzw. Klassenvorstand bis hin zur schriftlichen Verwarnung.

*      Gespräche und Vereinbarungen mit den Eltern

*      Aufforderung oder Zurechtweisung durch die Direktorin bis hin zur schriftlichen Verwarnung.

*      Androhung des Antrages auf Ausschluss.

*      In außergewöhnlichen Fällen Ausschluss vom weiteren Schulbesuch durch die Schulbehörde erster Instanz, Einschaltung des Jugendamtes und strafrechtliche Anzeige…

 

 

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